LH Mattle: „Rasche und unbürokratische Hilfe für St. Anton“

Starkniederschlag sowie Muren und Hangrutsche haben vergangene Woche zu massiven Schäden in Tirol geführt. Besonders betroffen ist die Gemeinde St. Anton am Arlberg – nach einem Starkwetterereignis sind hier mindestens 35 Gebäude, mehrere Brücken und Straßen beschädigt. Eine Gesamtschadenssumme konnte noch nicht festgemacht werden, die Tiroler Landesregierung trifft aber bereits Vorsorge: Um die betroffenen Gemeinden und die geschädigte Bevölkerung rasch zu unterstützen sowie beschädigte Schutzbauten schnellstmöglich in Stand zu setzen, hat die Tiroler Landesregierung zusätzliche finanzielle Mittel zur Bewältigung der massiven Katastrophenschäden beschlossen. Konkret werden über den Katastrophenfonds des Landes private Elementarschäden im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe im Gemeindegebiet von St. Anton am Arlberg mit einer Soforthilfe unterstützt. Aus dem Katastrophenfonds werden 50 Prozent der Schadenssumme als finanzielle Hilfen ausbezahlt, auf Antrag von Landeshauptmann Anton Mattle und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair wird die Hälfte davon rasch und unbürokratisch als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig erhalten auch betroffene Gemeinden bei der Schadensbehebung Hilfszahlungen. Als dritter Punkt erhöht die Landesregierung die Finanzmittel für das Bauprogramm der Wildbach- und Lawinenverbauung für das Jahr 2024 um vier Millionen Euro, um Sofortmaßnahmen nach Muren, Rutschungen und Steinschlägen noch schneller umzusetzen.

„Naturkatastrophen stellen unser Land immer wieder auf die Probe. Wir bereiten uns bestmöglich auf Muren, Lawinen und Unwetterereignisse vor und schützen den Siedlungsraum bestmöglich. Im Ernstfall müssen wir aber rasch helfen: Tirol lässt niemanden im Stich. Mit der Soforthilfe aus dem Katastrophenfonds stehen wir den betroffenen Tirolerinnen und Tirolern zur Seite und ermöglichen den Wiederaufbau und die Beseitigung der Schäden“, erklärt LH Mattle, für den die Instandsetzung der Schutzbauten höchste Priorität hat: „Nachdem durch die Unwetterereignisse viele Schutzbauten in Tirol beschädigt und beansprucht wurden, werden wir die Mittel für die Wildbach- und Lawinenverbauung für das Jahr 2024 seitens des Landes um vier Millionen Euro erweitern. Damit sichern wir Siedlungsraum und Infrastruktur in Tirol weiter ab.“ Von Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wurde für das Jahr 2024 bereits eine Erhöhung der Mittel für die Wildbach- und Lawinenverbauung durchgeführt. „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren finanziert werden. Im heurigen Jahr waren aufgrund zahlreicher Hagel- und Starkregenereignisse umfangreiche Akutmaßnahmen notwendig. In Summe mussten in Tirol rund 18 Sofortmaßnahmenprojekte nach Muren, Rutschungen und Steinschlägen umgesetzt werden. Alleine in die Sofortmaßnahmen investieren wir heuer über 3,5 Millionen Euro. Der WLV Tirol stehen 2024 insgesamt 55,9 Millionen Euro zur Verfügung, so viel wie noch nie zuvor. Dieses Geld ist gut investiert, denn es dient der Sicherheit der Tirolerinnen und Tiroler“, ist der zuständige Bundeminister Norbert Totschnig, der sich vor Ort selbst ein Bild von den Aufräumarbeiten gemacht hat, überzeugt.

Katastrophenfonds für schnelle Soforthilfe

„Der Katastrophenfonds des Landes bietet rasche finanzielle Unterstützung. Mit dem jetzigen Regierungsbeschluss kommt diese Hilfe nun noch schneller bei den Betroffenen an: Wird die Schadenssumme mittels Schätzgutachten festgestellt, werden sofort 25 Prozent der Summe ausbezahlt, um hier eine rasche erste Unterstützung zu leisten: Das ist die Hälfte der den Geschädigten zustehenden Mittel aus dem Katastrophenfonds. Die weiteren Mittel folgen dann im Anschluss“, erklärt Sicherheitslandesrätin Mair.

Mit dem Katastrophenfonds des Landes werden Betroffene von Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung) finanziell unterstützt. Voraussetzung für die Unterstützungsleistung ist, dass eine Notlage vorliegt. Das bedeutet, dass die Behebung des Schadens ohne finanzieller Hilfe unmöglich oder nur unter schwerer Beeinträchtigung der weiteren Existenz möglich wäre. Unterstützt werden können natürliche bzw. juristische Personen, nicht aber Gebietskörperschaften. Ein Antrag auf Unterstützung durch den Katastrophenfonds kann auf der Website des Landes bis zu sechs Monate nach dem Schadensfall gestellt werden. Benötigt werden eine Fotodokumentation und Schadensgutachten.

„Erst diesen Mai haben wir neue Richtlinien beschlossen, um die Auszahlungen der Unterstützungsleistung noch schneller, aber auch transparenter zu gewährleisten. Schäden von bis zu 100.000 Euro bedürfen keiner aufwendigen Einzelprüfung mehr, sondern werden anhand der transparenten Richtlinien schnell abgewickelt und ausbezahlt“, so LRin Mair. Insgesamt werden über den Katastrophenfonds 50 Prozent des Schadens übernommen, bei besonderen Härtefällen können bis zu 80 Prozent übernommen werden. Die Betroffenen in St. Anton am Arlberg erhalten direkt nach Antragstellung bereits innerhalb weniger Wochen die Hälfte der ihnen zustehenden Mittel (= 25 Prozent der Schadenssumme) ausbezahlt. Die restlichen Mittel, die gewährt werden können, folgen zeitnahe.

Im Jahr 2024 wurden bisher bereits rund 1.500 Schadensfälle mittels Katastrophenfonds finanziell unterstützt. Dafür wurden seitens des Landes gesamt bereits über 12,7 Millionen Euro aufgewandt. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es rund 8,8 Millionen Euro bei 1.000 Schadensfällen und im Jahr 2022 rund 12,6 Millionen Euro bei rund 1.660 Schadensfällen.

Rasche Unterstützung auch für Gemeinden

Nicht nur privat betroffene Personen, auch den Gemeinden werden für die Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die etwa durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Lawinen am Vermögen der Gemeinden entstanden sind, aus den Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes Zuschüsse gewährt. Auch hier sind nach Vorlage eines Gutachtens über die voraussichtliche Schadenshöhe Vorschusszahlungen möglich. „Neben diesen schnellen Hilfen werden betroffene Gemeinden zudem durch Mittel aus dem Gemeindeausgleichsfonds unterstützt. Im vergangenen Jahr 2023 wurden den Gemeinden für Katastrophenschäden auf diesem Wege rund 3,56 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, so LH Mattle. Aus dem Katastrophenfonds des Bundes wurden im vergangenen Jahr über 4 Millionen Euro für die Tiroler Gemeinden bereitgestellt.

Zusätzliche vier Millionen Euro für Schutzbauten in Tirol

Die Unwetter im Jahr 2024 verursachten nicht nur teils enorme Schäden an Straßen und Gebäuden, auch zahlreiche Sofortmaßnahmen und zusätzliche Schutzmaßnahmen im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung waren notwendig. Beispielsweise wurden durch Muren Schutzdämme beschädigt oder auch Geschiebebecken bis zum Rand mit Material gefüllt. „Schutzbauten – seien es Dämme, Geschiebebecken und auch Schutzwälder – haben in Tirol eine essentielle Funktion. Sie schützen den Siedlungsraum, aber auch die Infrastruktur vor Extremwetterereignissen. Umso wichtiger ist es, die Funktionsfähigkeit der Schutzbauten nach Unwettern schnellstmöglich wiederherzustellen“, fasst LHStv Josef Geisler zusammen.

Um diese gestiegenen Kosten zu decken, werden die Landesmittel für die Wildbach- und Lawinenverbauung um vier Millionen Euro auf insgesamt zwölf Millionen Euro erhöht. „Zusätzlich hat auch das zuständige Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine Erhöhung der Mittel für das Jahr 2024 zugesagt. Damit können wir alle dringend erforderlichen Schutzmaßnahmen finanzieren“, so LHStv Geisler, der sich für die Arbeit der Wildbach- und Lawinenverbauung bedankt. „Mit diesen umgehend begonnen Projekten können die Gemeinden massiv in der Bewältigung der Ereignisse unterstützt werden. Mit der raschen Finanzierung ist gewährleistet, dass die Projekte umsetzbar und die notwendigen Schritte rasch gesetzt werden können. Die Schutzbauten sind dadurch wieder für nachkommende Ereignisse funktionsfähig“, erklärt der Leiter der WLV Tirol, Gebhard Walter, abschließend.

Bild: Land Tirol/Muigg