Seit vergangenem Mittwoch, 10. Juni gelten auf fünf Straßenabschnitten im Außerfern Fahrverbote für Motorräder mit einem Nahfeldpegel von mehr als 95 dB. Nach dem in Krafttreten ziehen Land Tirol und die Tiroler Polizei nach vier Prüftagen eine erste Zwischenbilanz. Am verlängerten Wochenende führten die Bezirkspolizeikommanden Reutte und Imst sowie die Landesverkehrsabteilung stichprobenartig, zum Teil aber auch schwerpunktmäßig 1.376 Überprüfungen an Motorrädern durch, wovon insgesamt 33 über dem erlaubten Wert lagen.“ Von zusätzlich 35 verdächtigen Motorrädern, die mit einem geeichten Lärmmessgerät überprüft wurden, waren zwei Maschinen im Vergleich zu den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Werten, zu laut.
„Der Motorradverkehr am Fronleichnamswochenende war im Bezirk Reutte nur mäßig stark,“ sagt Markus Widmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung rückblickend und ergänzt, dass „bis auf wenige Ausnahmen die überprüften Motorradlenker von der neuen Verordnung umfassend Kenntnis hatten. Aus den Gesprächen mit den Motorradlenkern kann daher auch geschlossen werden, dass Besitzer von Motorrädern mit mehr als 95 dB aufgrund der zu erwartenden Kontrollen durch die Polizei eine Fahrt auf den betroffenen Strecken erst gar nicht „riskiert“ haben.“
Dieses in Österreich erstmalig in dieser Form erlassene Fahrverbot gilt auf der gesamten Hahntennjoch-, der Bschlaber-, der Lechtaler-, der Berwang-Namloser und der Tannheimerstraße für alle einspurigen Kraftfahrzeuge mit einem Nahfeldpegel von mehr als 95 dB und soll eine spürbare Lärmentlastung für die anrainende Bevölkerung bieten und den sensiblen Naturraum von übergebührlichen Lärm schützen.