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Landesförderung für PV-Speicher ab sofort online beantragen

Mit 1. Jänner 2024 hat das Land Tirol eine neue Förderung für netzdienliche Stromspeichersysteme für Photovoltaik(PV)-Anlagen aufgelegt. Ab sofort kann die Landesförderung online beantragt werden. „Die Nachfrage nach der Speicherförderung war bereits in den ersten zwei Wochen groß. Die Tirolerinnen und Tiroler setzen auf Energieautonomie im Kleinen und unterstützen damit die Unabhängigkeit im Großen“, freut sich Energiereferent LHStv Josef Geisler. Zwei Millionen Euro stellt die Landesregierung heuer für die Unterstützung von Speichersystemen zur Verfügung. Gefördert werden Stromspeicher, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) und ist mit zehn kWh und 1.500 Euro beschränkt. „Seitens des Landes fördern wir sowohl die Neuanschaffung von Speichern und das Nachrüsten von PV-Anlagen mit Batteriespeichern wie auch die Erweiterung bereits bestehender Speicher auf zehn kWh“, erklärt LHStv Geisler. Bei einer gemeinsamen Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher sind Stromspeicher zudem vom Bund von der Mehrwertsteuer befreit.

Steigerung des Eigenverbrauchsanteils

„Die Preisralley bei den Einspeisetarifen für Sonnenstrom ist vorbei, sie pendeln sich wieder ein. Eine PV-Anlage – insbesondere in Verbindung mit einem intelligenten Speicher und etwa einer Wärmepumpe – ist weiterhin eine sinnvolle Investition“, ist LHStv Geisler überzeugt. Ziel der neuen Speicherförderung sei es, den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren, die Stromkosten zu minimieren und die Netzbelastung zu optimieren.

Große Zuwächse bei PV

Im Zeitraum 2020 bis 2022 hat sich die Sonnenstromproduktion in Tirol auf 249 Gigawattstunden mehr als verdoppelt. Die Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor. „Wir gehen aber neuerlich von einer erheblichen Steigerung im zweistelligen Prozentbereich aus“, so Energiereferent Geisler.


Factbox: Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Natürliche (Privatpersonen) und juristische Personen (Betriebe, Vereine, etc.) mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol

Was wird gefördert?

  • Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher)
  • Neu errichtete Stromspeicheranlagen mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (bei größeren Anlagen die ersten 10 kWh)
  • Erweiterung bestehender Speicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh mit 150 Euro pro kWh
  • Errichtung und Inbetriebnahme ab 1. Jänner 2024

Förderrichtlinie und Online-Antrag unter: www.tirol.gv.at/energiefoerderungen

Bild: Los Muertos Crew auf Pexels.com