Teile des Burgenlandes, Kärntens, Niederösterreichs und Oberösterreichs wurden nach vermehrten Nachweisen der Vogelgrippe kürzlich zu „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt. Dort muss Geflügel im Stall gehalten werden. Wie in Restösterreich steigt auch in Tirol die Gefahr, dass das Virus von der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände eingetragen wird. Die Landesveterinärdirektion ruft deshalb GeflügelhalterInnen die bereits in ganz Österreich geltenden Vorsorgemaßnahmen in Erinnerung. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Die Meldepflicht gilt nicht für Singvögel.
Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. „Wie bereits zu Jahresbeginn tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar“, betont Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. In Tirol wurde Mitte November bei einem in Tarrenz (Bezirk Imst) tot aufgefundenen Kranich das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. In der aktuellen Vogelgrippe-Saison ist dies in Tirol der bislang einzige nachgewiesene Fall.
„Sollten die Nachweise weiter zunehmen, ist davon auszugehen, dass auch in Tirol die Ampel von Orange auf Rot geht und die Gemeinden in der Inntalfurche von Ebbs bis Telfs sowie die Achenseeregion als ‚Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko‘ eingestuft werden“, erklärt der Tiroler Landesveterinärdirektor. Derzeit ist Tirol ein „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“, in dem Vorsichtsmaßnahmen, aber keine Stallpflicht gelten. Aufgrund der tiefen Temperaturen sei es jedoch ratsam, das Geflügel im Stall oder unter Dach zu halten.
Bereits zu Beginn des heurigen Jahres war Tirol von einem Ausbruch der Vogelgrippe betroffen, nachdem Mitte Jänner bei mehreren Vögeln in einem Unterländer Tierpark das Virus nachgewiesen wurde. Darüber hinaus wurden im ersten Quartal dieses Jahres drei weitere infizierte Wildvögel aufgefunden. Mit 27. Jänner erfolgte die Einstufung Tirols entlang der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs und in der Achenseeregion als „Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“. Dort wurde die Stallpflicht verhängt. Diese wurde nach knapp drei Monaten am 22. April des heurigen Jahres aufgehoben. Ein Eintrag in die Hausgeflügelbestände konnte durch die getroffenen Maßnahmen verhindert werden.
Karte Riskiogebiete: Stand 4.12.2023
Quelle: AGES
Geltende Vorsichtsmaßnahmen für alle GeflügelhalterInnen.
- Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
- Das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Titelbild: Zum Schutz vor der Vogelgrippe sollen in Gefangenschaft gehaltene Tiere von Wildvögeln abgeschirmt werden.
Foto: Pixabay/Erik Karits