Bei jahresdurchschnittlichen Werten von 60 Dezibel für die allgemeine Lärmbelastung und 50 Dezibel in der Nacht sind an Straßen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit vorgesehen. Um die Tiroler Bevölkerung und ihr unmittelbares Wohnumfeld vor Straßenverkehrslärm zu schützen, setzt das Land Tirol eine neue Initiative.
„Mir ist es wichtig, die Bevölkerung und die Gemeinden zu entlasten. Lärmschutzmaßnahmen entlang von Landesstraßen B und L werden seitens des Landes nunmehr generell mit 75 Prozent unterstützt“, sieht Straßenbaureferent LHStv Josef Geisler eine wesentliche Verbesserung. Bislang mussten die Gemeinden zwischen einem Drittel und der Hälfte der Kosten für die Errichtung tragen. Gemeinden, die an Straßenabschnitten liegen, an denen der Anteil des Durchzugsverkehrs mit über 90 Prozent besonders hoch ist, werden zusätzlich unterstützt. Dies ist derzeit etwa in gewissen Abschnitten der B 100 Drautalstraße, der B 171 Tiroler Straße, der B 179 Fernpassstraße, der B 169 Zillertalstraße, der B 181 Achenseestraße, der B 183 Stubaitalstraße und der L 236 Mötzer Straße der Fall und wird bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen künftig mit aktuellen Verkehrsdaten berücksichtigt.
Zusätzlicher Lärmschutz durch Umfahrungsprojekte und Änderung des ASFINAG-Gesetzes.
35 Kilometer Lärmschutzwände entlang von Landesstraßen gibt es derzeit in Tirol. Zusätzlich konnten in den vergangenen Jahren durch Umfahrungsprojekte wie die Umfahrung Scharnitz substanzielle Verbesserungen im Lärmschutz erzielt werden. Neue Projekte für die Errichtung von Lärmschutzwänden befinden sich derzeit an der B 183 Stubaitalstraße, der B 169 Zillertalstraße, der B 181 Achenseestraße und der L 236 Mötzer Straße in Bearbeitung.
Auf Initiative Tirols hin konnten zudem mehr finanzielle Mittel für den Lärmschutz entlang der Autobahn im Wipptal lukriert werden. „In Verhandlungen mit dem Bund ist es unserem Landeshauptmann Anton Mattle gelungen, eine Änderung des ASFINAG-Gesetzes auf den Weg zu bringen. Mit Beschluss im Nationalrat erhalten die Wipptaler Gemeinden künftig mehr Geld aus den Mauteinnahmen. So stehen in den nächsten zehn Jahren zusätzliche 40 Millionen Euro für den Kampf gegen die Verkehrsbelastung und für Lärmschutz-, Gesundheits- und Umweltmaßnahmen im Wipptal zur Verfügung“, betont LHStv Geisler den Verhandlungserfolg, der von LH Mattle diesen Juni erzielt werden konnte.
Wohnbauförderung unterstützt bei Installation von Schallschutzfenster.
Grundsätzlich wird zwischen aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden, Dämmen, dem so genannten Flüsterasphalt oder Tempolimits sowie passiven Maßnahmen unterschieden. Darunter fallen beispielsweise Schallschutzfenster. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Errichtung von Lärmschutzwänden unverhältnismäßig oder nicht möglich ist. Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes werden solche passiven Maßnahmen zur Erhöhung des Schallschutzes entlang von Landesstraßen aktiv gefördert. Ab einem Lärmgrenzwert von 60 Dezibel wird der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen sowie von Schalldämmlüftern mit Wärmerückgewinnung mit einem Einmalzuschuss von 30 Prozent oder einem Annuitätenzuschuss von 40 Prozent finanziell unterstützt. Die Beantragung einer Förderung ist für alle Gebäude entlang von Landesstraßen (B und L) möglich, die ganzjährig bewohnt und mindestens zehn Jahre alt sind. „Lärmschutz ist ein zentraler Aspekt einer hohen Wohn- und damit Lebensqualität. Mit der Wohnbauförderung unterstützen wir vom Straßenlärm betroffene Anrainerinnen und Anrainer dabei, ihr Zuhause umzurüsten und vor Lärm zu schützen“ erklärt Wohnbaureferent LHStv Georg Dornauer.
Titelbild: Derzeit ist die Verkehrsbelastung und damit auch der Lärmpegel auf den Durchzugsstraßen wie der Fernpassstraße hoch.
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