Ab 1. Mai 2023 treten am Krankenhaus Zams aktualisierte Vorgaben in Kraft, welche die Besuchszeiten und die BesucherInnenfrequenz betreffen. Die Änderungen berücksichtigen die Wünsche der PatientInnen und sollen positiv zu deren Wohlergehen beitragen. Auch die Maskenpflicht fällt mit diesem Termin.
Geänderte Besuchszeiten von 14 bis 16 Uhr gelten ab Mai im Krankenhaus Zams. Die Verschiebung um eine Stunde nach hinten dient der allgemeinen Verbesserung von strukturellen Abläufen und schafft notwendige Entlastungen für PatientInnen. Sie erhalten durch die Verlegung auf 14 Uhr die Möglichkeit, sich vor dem Eintreffen von Familie oder Freundeskreis noch etwas zu erholen – dies hilft vor allem älteren und stark geschwächten Menschen. Fixe Tagesabläufe, wie Essenszeiten und Visiten sind ebenso bestmöglich dahingehend abgestimmt. Die Besuchszeit am Abend bleibt unverändert von 19 bis 20 Uhr bestehen.
Wohlergehen hat Priorität.
Auch die BesucherInnenanzahl wurde festgelegt. Maximal zwei Personen sind zukünftig pro PatientIn und gleichzeitig im Zimmer erlaubt. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus steht das Wohlbefinden von PatientInnen stets an oberster Stelle – dies gilt sowohl bei freudigen Anlässen wie etwa bei Geburten oder im Kontrast dazu nach Erkrankungen sowie Unfällen und Operationen. Richtlinien wie diese werden mit Sorgfalt festgelegt und sollen zu Genesung sowie Erholung während des Aufenthaltes beitragen. Besonders in Mehrbettzimmern ist auch ein gutes Maß an Rücksichtnahme auf individuelle Situationen notwendig.
Maskenpflicht aufgehoben.
Erstmals seit Ausbruch der Pandemie fällt nun die Maskenpflicht im Krankenhaus. Die Verantwortlichen bitten jedoch weiterhin um gute Händehygiene. Weiters gilt die dringende Empfehlung, bei Krankheitsverdacht von Besuchen Abstand zu nehmen und somit ein unnötiges Ansteckungsrisiko zu vermeiden.
Bedürfnisse berücksichtigt.
„Wir bitten die BesucherInnen sich mit den Vorgaben vertraut zu machen und diese auch verantwortungsvoll einzuhalten. Unser Ziel ist es immer, den Aufenthalt für unsere PatientInnen so gut wie möglich zu gestalten und auf deren Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Besuche sollen für alle positiv und im gut verträglichen Umfang geschehen“, betont Geschäftsführer Dipl. KH-Bw. Bernhard Guggenbichler.
Titelbild: Ab 1. Mai gelten am Krankenhaus St. Vinzenz in Zams neue Regelungen für BesucherInnen und die Maskenpflicht ist ab diesem Termin aufgehoben.
Foto: Krankenhaus St. Vinzenz Zams / Provisuals