Egal ob bei Fragen zur Landesverwaltung oder Vermutungen über die Unrechtmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen: Die Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer steht mit ihrem Team betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite – telefonisch, schriftlich, persönlich mit Termin im Haus der Anwaltschaften in Innsbruck und darüber hinaus auch bei den Sprechtagen in den Gemeinden. An zehn Terminen im April kann die Landesvolksanwältin wieder in den Gemeinde- oder Stadtämtern von Wörgl, St. Johann, Lienz, Sillian, Reutte, Telfs, Landeck, Imst, Kufstein und Jenbach aufgesucht werden.
Zahlreiche Tirolerinnen und Tiroler haben die Gemeindesprechtage zuletzt im vergangenen Herbst genutzt, um beraten zu werden oder Beschwerden einzubringen. Das Hilfsangebot der Landesvolksanwältin vor Ort wird rege angenommen. „Ein persönliches Gespräch in der Nähe des Wohnortes ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine ideale Möglichkeit, um ihre Anliegen wie gewünscht schildern zu können“, erläutert LVAin Doris Winkler-Hofer.
Voranmeldung erforderlich.
Damit keine Wartezeiten entstehen, ist eine Voranmeldung unter 0800 100 301 oder landesvolksanwaltschaft@tirol.gv.at erforderlich. Relevante Unterlagen sollten möglichst in Kopie mitgebracht werden.
Termine – jeweils in den Gemeinde- bzw. Stadtämtern:
- Stadtgemeinde Wörgl: 12.04.2023 ab 09.30 Uhr
- Marktgemeinde St. Johann in Tirol: 12.04.2023 ab 14.30 Uhr
- Stadtgemeinde Lienz: 13.04.2023 ab 09.30 Uhr
- Marktgemeinde Sillian: 13.04.2023 ab 14.00 Uhr
- Marktgemeinde Reutte: 18.04.2023 ab 09.30 Uhr
- Marktgemeinde Telfs: 18.04.2023 ab 14.30 Uhr
- Stadtgemeinde Landeck: 20.04.2023 ab 10.00 Uhr
- Stadtgemeinde Imst: 20.04.2023 ab 14.30 Uhr
- Stadtgemeinde Kufstein: 25.04.2023 ab 10.00 Uhr
- Marktgemeinde Jenbach: 25.04.2023 ab 14.30 Uhr
Unabhängig, unparteiisch und kostenlos.
Die Landesvolksanwaltschaft ist ein Organ des Tiroler Landtages und wurde im Jahr 1989 als Beratungs- und Beschwerdestelle geschaffen. Sie ist unabhängig, unparteiisch und kostenlos und besteht ergänzend zum Rechtschutzsystem.
Ihrer Kontrolle unterliegt die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften, des Stadtmagistrates Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Die seit 1. April 2022 amtierende Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer wurde vom Tiroler Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Zudem steht seit Juli 2018 Kristof Widhalm als Behindertenwanwalt bei der Landesvolksanwältin zur Verfügung. Schwerpunkte seiner Arbeit sind vor allem die rechtliche Beratung von Menschen mit körperlicher, psychischer und altersbedingter Behinderung sowie von deren Angehörigen.
Titelbild: Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer kommt mit ihrem Team in die Gemeinden.
Foto: MG Telfs/Pichler