Im Kampf gegen die Teuerung hat kürzlich der Anti-Teuerungsrat unter Vorsitz von Landeshauptmann Anton Mattle getagt. Beschlossen wurde eine Nachfolgeregelung und Weiterentwicklung des Energiekostenzuschusses des Landes. Im Blick haben Sozialpartner, Landesregierung und Experten insbesondere die steigenden Kosten im Bereich Wohnen und Heizen.
„Heiz-, Energie-, Betriebs- sowie Wohnkosten nehmen stetig zu. Wir legen einen Tirol-Zuschuss mit über 30 Millionen Euro für den Kampf gegen die Teuerung auf. Damit unterstützen wir treffsicher jene, die es besonders schwer haben und Familien bis in den Mittelstand hinein“, erklärt LH Mattle im Anschluss an den Anti-Teuerungsrat. Die Beschlüsse wurden einstimmig angenommen.
Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten.
Für die Heizsaison 2022 wurden Heiz- und Energiekostenzuschuss mit fast 38.000 Anträgen massiv ausgeschöpft, rund 9,4 Millionen Euro wurden dafür in die Hand genommen. LH Mattle ließ die Antragsfrist für die vorjährige Heizsaison ausweiten, bis 31. März 2023 können noch bis zu 500 Euro abgeholt werden. Mit April greift dann die Nachfolgeregelung, die in Bezug auf die Einkommensgrenzen und die Höhe des Zuschusses nochmals ausgeweitet wurde. „Für das Jahr 2023 gibt es mehr Geld für mehr Haushalte. Mit dem Tirol-Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten erhält eine vierköpfige Familie, die besonders unter der importierten Teuerung leidet, bis zu 900 Euro zusätzlich. Das ist eine spürbare Entlastung in der Geldtasche der Tirolerinnen und Tiroler“, hat LH Mattle ein neues Modell ausarbeiten lassen.
Damit setzt der Landeshauptmann voll und ganz auf die Treffsicherheit: „Mit mir gibt es keine Gießkanne, sondern nur Maßnahmen, die auch dort ankommen, wo sie notwendig gebraucht werden. Die importierte Teuerung kann nicht zu 100 Prozent durch die öffentliche Hand abgefedert werden, wir können den Menschen aber sehr wohl unter die Arme greifen und solidarisch mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft sein. Mir ist wichtig, dass keine Tiroler Maßnahme den gegenteiligen Effekt erzielt und die Inflation noch weiter steigen lässt: also keine Überförderung, sondern klare Einkommensgrenzen und mehr Unterstützung für mehr Köpfe in der Familie.“ Neu ist, dass MindestsicherungsbezieherInnen, die über die Mindestsicherung Energie- und Wohnkosten abgegolten bekommen, auch einen Zuschuss beantragen können. Damit sind insgesamt rund 70.000 Haushalte im unteren Einkommensbereich bis in den Mittelstand hinein antragsberechtigt.
Einfacher Zugang.
„Im Kampf gegen die Teuerung haben viele Menschen schon den Überblick verloren“, stellt LH Mattle fest. Das Land Tirol sammelt alle Anti-Teuerungsmaßnahmen online unter www.tirol.gv.at/entlastung. Vereinfacht soll aber auch die Antragstellung für den Tirol-Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten werden. MindestsicherungsbezieherInnen sowie AntragsstellerInnen aus dem Jahr 2022 bekommen den bereits vorausgefüllten Antrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retouniert werden. Die Schreiben an AntragstellerInnen aus dem Jahr 2022 werden zeitlich gestaffelt je nach Auszahlungszeitpunkt im Jahr 2022 bzw. 2023 versendet. Neue AntragsstellerInnen können über einen Tirol-Zuschuss-Rechner auf der Homepage des Landes die Höhe ihres Zuschusses berechnen lassen und werden dann zu den entsprechenden Anträgen weitergeleitet. Der Tirol-Zuschuss-Rechner geht am Dienstag, den 14. März 2023, nach dem erforderlichen Beschluss der Tiroler Landesregierung online. „Es mag für manche mühselig sein, Anträge zu stellen. Aber nur so können wir garantieren, dass das Geld auch dort ankommt, wo es notwendig gebraucht wird“, erklärt LH Mattle.
TIWAG-Preisbildung soll flexibler werden.
Im Rahmen des Anti-Teuerungsrats hat LH Mattle auch über die Preisberechnungen der TIWAG berichtet, bis Ende März liefert der Landesenergieversorger einen konkreten Bericht. Jedenfalls gesichert ist der günstigste Stromtarif Österreichs bis 1. Juni 2023. Auch darüber hinaus will man im Vergleich zu den anderen Landesenergieversorgern bei den günstigsten dabei sein. „Eine willkürliche Festlegung des Strompreises ist gesetzlich nicht möglich, deshalb orientiert sich der Tiroler Strompreis aktuell am unabhängigen Österreichischen-Strompreis-Index. Dieser ist aber träge und gibt Preissenkungen nur zeitverzögert weiter. Deshalb müssen wir in der aktuellen Krise die Preisbildung und die Beschaffungsstrategie hinterfragen. Ich habe mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der TIWAG bereits Anfang Februar vereinbart, eine Optimierung der Beschaffungsstrategie vorzunehmen. Die aktuellen Preissprünge am europäischen Strommarkt sind kein Normalzustand. Deshalb ist unser Ziel, dass Preissenkungen rasch an die Tiroler Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden“, so LH Mattle abschließend.
Factbox: Tirol-Zuschuss.
Wohnkostenzuschuss.
Der Wohnkostenzuschuss ist die Weiterentwicklung des Energiekostenzuschusses 2022 und orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes (Jahreszwölftel = Netto-Jahreseinkommen inklusive 13. und 14 Gehalt durch 12). Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen.
Stufe 1
- 1 Person: Einkommensgrenze 1.100 Euro, Zuschuss 350 Euro
- 2 Personen: Einkommensgrenze 1.700 Euro, Zuschuss 450 Euro
- 3 Personen: Einkommensgrenze 2.000 Euro, Zuschuss 550 Euro
- 4 Personen: Einkommensgrenze 2.300 Euro, Zuschuss 650 Euro
Stufe 2
- 1 Person: Einkommensgrenze 1.500 Euro, Zuschuss 300 Euro
- 2 Personen: Einkommensgrenze 2.200 Euro, Zuschuss 375 Euro
- 3 Personen: Einkommensgrenze 2.500 Euro, Zuschuss 450 Euro
- 4 Personen: Einkommensgrenze 2.800 Euro, Zuschuss 525 Euro
Stufe 3
- 1 Person: Einkommensgrenze 2.000 Euro, Zuschuss 250 Euro
- 2 Personen: Einkommensgrenze 2.800 Euro, Zuschuss 300 Euro
- 3 Personen: Einkommensgrenze 3.100 Euro, Zuschuss 350 Euro
- 4 Personen: Einkommensgrenze 3.400 Euro, Zuschuss 400 Euro
Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss ist ein bereits bestehendes und über Jahre bewährtes Instrument. Die Einkommensgrenzen für Haushalte (Jahreszwölftel = Netto-Jahreseinkommen inklusive 13. und 14 Gehalt durch 12) werden angehoben. MindestsicherungsbezieherInnen sind aufgrund der berücksichtigen Leistungen im Rahmen der Mindestsicherung nicht anspruchsberechtigt.
- 1 Person: Einkommensgrenze 1.100 Euro, Zuschuss 250 Euro
- 2 Personen: Einkommensgrenze 1.700 Euro, Zuschuss 250 Euro
- 3 Personen: Einkommensgrenze 2.000 Euro, Zuschuss 250 Euro
- 4 Personen: Einkommensgrenze 2.300 Euro, Zuschuss 250 Euro
Wohn- und Heizkostenzuschuss.
- Damit erhält ein Ein-Personenhaushalt mit einem monatlichen Einkommen unter 1.100 Euro insgesamt 600 Euro Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten durch das Land Tirol.
- Ein Zwei-Personenhaushalt mit einem monatlichen Einkommen unter 1.700 Euro erhält insgesamt 700 Euro Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten durch das Land Tirol.
- Eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Einkommen unter 2.300 Euro erhält insgesamt 900 Euro Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten durch das Land Tirol.
Titelbild: Sitzung des Anti-Teuerungsrats unter dem Vorsitz von LH Anton Mattle.
Foto: Land Tirol/Die Fotografen