Die anhaltende Teuerung stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Das beginnt bei den Kosten für die Schule und reicht von diversen Anschaffungen für den Unterricht bis zu Schulveranstaltungen wie beispielsweise Skilager oder Landschulwochen. Das Land Tirol verweist auf die Unterstützungen „Schulkostenbeihilfe“ und „Förderung von Schulveranstaltungen im Inland“.
„Mit der Schulkostenbeihilfe und der Förderung von Schulveranstaltungen wollen wir einkommensschwächere Familien durch Beiträge für Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und für die Teilnahme an Schulveranstaltungen finanziell unterstützen. Es soll kein Kind aufgrund fehlender finanzieller Mittel Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einem Skilager oder einer Landschulwoche nicht mitfahren können“, erklärt Familienlandesrätin Astrid Mair und rät einkommensschwächeren Familien, sich über die Landesförderungen und die zur Gewährung gültigen Einkommensgrenzen zu informieren.
Als erste Anlaufstelle steht dafür die kostenlose Hotline des InfoEck unter 0800 800 508 von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr zur Verfügung. Von dort aus werden Interessierte profund an die entsprechenden Stellen weitergeleitet, wo die Anliegen von der Fachabteilung bearbeitet werden.
Förderungen können online beantragt werden.
Die Schulkostenbeihilfe kann unabhängig vom Schuljahr zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter (erste bis neunte Schulstufe) beantragt werden. Ziel der Förderung ist, einkommensschwächere Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch, wie etwa Anschaffungen von Schultaschen oder Schulartikeln für den Unterricht, anfallen, finanziell zu unterstützen. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen. „Während im vergangenen Jänner 2022 83 Ansuchen eingereicht wurden, waren es im heurigen Jänner 2023 bereits 990 Anträge“, berichtet LRin Mair.
Die Förderung der Kosten von Schulveranstaltungen im Inland kann für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
SchülerInnen einer allgemein bildenden höheren Schule können beim Bund um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Titelbild: Familienlandesrätin Astrid Mair: „Es soll kein Kind aufgrund fehlender finanzieller Mittel Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einem Skilager oder einer Landschulwoche nicht mitfahren können.“
Foto: Land Tirol