Kinderbetreuung auf Oberland DABEI

Einkommensgrenzen beim Kinderbetreuungszuschuss werden erweitert

Eltern, die die Kinderbetreuung aufgrund eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder der Arbeitssuche nicht selbst wahrnehmen können, unterstützt das Land Tirol mit dem Kinderbetreuungszuschuss. „Die derzeitige Teuerung reißt vielen Familien in Tirol ein großes Loch in den Geldbeutel. Seitens des Landes wollen wir niemanden alleine lassen – insbesondere liegt ein Augenmerk auf einkommensschwachen Familien. Berufstätige Eltern, die für ihre Schützlinge Kinderbetreuung beanspruchen, unterstützen wir seitens des Landes seit Jahren mit dem Kinderbetreuungszuschuss“, betont Familienlandesrat Anton Mattle und ergänzt: „Mit 1. Jänner 2023 werden die Einkommensgrenzen beim Kinderbetreuungszuschuss erweitert – so können noch mehr Eltern in Tirol davon profitieren.“ Das beschloss die Tiroler Landesregierung am 15. August – alle Informationen zu den adaptierten Einkommensgrenzen finden sich in der Factbox.

Über den Kinderbetreuungszuschuss

Der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschuss soll den finanziellen Aufwand für die Kinderbetreuung insbesondere für einkommensschwache Familien vermindern. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass FördernehmerInnen die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben. Abhängig vom Einkommen beträgt die Förderung zwischen 40 und 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten. Die Förderung wird pro Kind und für die Laufzeit von höchstens zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen und Kinderkrippen sowie Kindergärten und Horten.


Informationen zum Kinderbetreuungszuschuss

  • Die neue Richtlinie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2027.
     
  • Einkommensgrenzen (Netto): Zwei-Personen-Haushalt: 1.900 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.200 Euro (Einkommensgrenze II); Drei-Personen-Haushalt: 2.400 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.700 Euro (Einkommensgrenze II); Vier-Personen-Haushalt: 2.800 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.100 Euro (Einkommensgrenze II); Fünf-Personen-Haushalt: 3.200 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.500 Euro (Einkommensgrenze II); Sechs-Personen-Haushalt: 3.600 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.900 Euro (Einkommensgrenze II); jede weitere Person: 400 Euro;
     
  • Es muss ein Antrag gestellt werden! Sowohl Erstanträge als auch Folgeanträge sind mittels Online-Formular einzureichen.
     
  • Beizulegen sind ein Nachweis über die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit, eine Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes oder eine Bestätigung des AMS sowie eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde und eine Bestätigung der Betreuungseinrichtung.
     
  • Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Förderentscheidung monatlich im Nachhinein.
     
  • Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit zur Verfügung: : Tel.: 0512 508 807 804, E-Mail: ga.generationen@tirol.gv.at

Bild: © Land Tirol/Die Fotografen