Photovoltaik auf Oberland DABEI

Neues Telfer Energie-Förderpaket
hilft Bürger/-innen sparen

Einstimmig beschlossen hat der Telfer Gemeinderat jüngst neue Umwelt- und Energieförderrichtlinien für Telfer Bürger/-innen. Das weitreichende Förderpaket schafft attraktive Anreize, in energieeffiziente Haustechnik, Dämm- und Energiesparmaßnahmen, nachhaltige Gartengestaltung und klimafitte Mobilität zu investieren. Die Förderungen können heuer sogar rückwirkend bis 1.1.2022 beantragt werden!

„Die aktuelle Energiekrise fordert unser aller Handeln. Was wir als Gemeinde tun können, tun wir. Wir unterstützen euch!“ So lautet die eindeutige Absichtserklärung der Gemeindeführung gegenüber der Telfer Bevölkerung in Sachen neuer Umwelt- und Energieförderrichtlinien. Diese wurden vom Gemeinderat am vergangenen Donnerstag einstimmig verabschiedet und sind als Konsequenz aus dem »Telfer Klimakatalog« zu verstehen. In diesem strategischen Kursbuch der lokalen Klimapolitik, beschlossen im März 2021, bekennt sich die Marktgemeinde mit konkreten Maßnahmenkatalogen u.a. zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens zur Eindämmung der globalen Erwärmung und zur Energiewende bis 2050.

Erarbeitet hat die Richtlinien der Umweltausschuss des Gemeinderates, alle darin vertretenen Fraktionen sowie auch die Gemeindeverwaltung haben sich intensiv eingebracht. Obfrau Vize-Bgm.in Cornelia Hagele zur Motivation: „Um die Energiewende schaffen zu können, müssen wir unsere Bürger/-innen einbinden. Neben der ideellen Bewusstseinsbildung ist es wichtig, finanzielle Anreize und Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir möchten die Menschen animieren, Verantwortung zu übernehmen, sie zu Investitionen in klimafreundliche Technologien anregen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger bzw. das Energiesparen attraktiv machen.“ Auch soll die Beauftragung heimischer Firmen sowie die Verwendung von heimischen bzw. europäischen Produkten forciert werden.

Lebensnahe Richtlinien

Das geschnürte Förderpaket bezieht sämtliche alternative Energiequellen, Potenziale und Dimensionen des Energiesparens mit ein. Enthalten sind neben erneuerbaren Energieträgern wie Photovoltaik (wichtig wegen der sonnenbegünstigten Lage von Telfs), Solar und Wärmepumpen auch durchaus ungewöhnliche Fördergegenstände wie E-Mopeds (neben der CO2– auch zur Lärmreduktion), Klimaticket Österreich, Lastenfahrräder, Gebäudebegrünungen, Bepflanzungen mit »klimafitten« Bäumen oder Regenwasserzisternen. Bgm. Christian Härting zeigt sich mit dem Kompendium mehr als zufrieden: „Ich behaupte, dass unsere Förderrichtlinien in Tirol ihresgleichen suchen. Sie bilden lebensnah die verschiedenen Handlungsfelder dieses Themenkreises ab und zeigen auf, was die öffentliche Hand alles möglich kann, um Bürger/-innen am Weg zur Energiewende mitzunehmen. Jedes Puzzleteil bringt uns dem großen Ziel näher.“

18-Punkte-Programm

Das 18-Punkte-Programm ist mit konkreten Eurobeträgen hinterlegt und führt folgende Fördergegenstände an:

· Energieberatung – max. € 100,-

· Photovoltaikanlage für Einfamilienhäuser – max. € 1.000,-, für Mehrparteienhäuser/Wohnanlagen – max. € 4.000,-

· Intelligente Stromspeicher (Puffer) – max. € 1.000,-

· Thermische Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung – max. 700,-

· Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Sanierung) mit umweltverträglichen Materialien – max. € 1.000,- bis 3.000,-, je nach Zahl der Wohneinheiten im Gebäude

· Fenstertausch – max. € 1.000,- pro Gebäude

· Wärmepumpenheizungen (Umrüstung) – max. € 1.000,- (Einfamilienhäuser), € 4.000,- (Wohnanlagen)

· Biomasseheizungen (Umrüstung) – max. € 1.000,-

· Umstellung auf LED im Wohnbereich – max. € 300,-

· E-Moped/E-Motorrad (Unterstützung beim Kauf) – max. € 300,-

· Fahrradanhänger zum Transport von Kindern – max. € 100,-

· Lastenfahrräder – max. 150,-

· Bepflanzung von heimischen, hochstämmigen Laubbäumen – max. 100,- (pro Baum) bzw. € 500,- (pro Grundstück)

· Naturgartenberatung und Baumgutachten – max. € 100,-

· Regenwasserzisternen – max. 250,-

· Dach- und Fassadenbegrünungen – max. 700,-

· Klimaticket Österreich – max. 80,- in Form von Telfer Gutsch(w)einen

· Parkbefreiung für Fahrzeuge mit Alternativantrieben

Je mehr, desto besser

Die Finanzierung erfolgt über die jährlichen Budgets für Umwelt- und Energieförderungen auf Beschluss des Gemeinderates. Konkrete Kosten des Förderpakets kann die Gemeindeführung klarerweise noch nicht nennen, aber: „Je mehr Menschen sich diese Förderungen abholen, desto besser ist es für unser aller Zukunft. Es ist auf jeden Fall gut investiertes Geld, das langfristig und nachhaltig Kosten sparen hilft – den Bürger/-innen und der Marktgemeinde“, so Cornelia Hagele. Man werde bereits für 2023 ausreichend Mittel vorsehen, damit jede/r Förderwerber/-in bedient werden kann. „Die Förderungen können heuer auch für bereits getätigte, förderfähige Investitionen bis 1. Jänner 2022 rückwirkend beantragt werden“, nennt Bgm. Härting ein weiteres bürgernahes Alleinstellungsmerkmal des Paketes. Ab 2023 gilt dann für den Förderantrag eine Frist von max. sechs Monaten nach Fertigstellung.

Die Abwicklung soll unbürokratisch und unabhängig von Landes- und Bundesförderungen erfolgen. Förderwerber/-innen können alle Bürger/-innen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Telfs sein. Zu fördernde Objekte müssen sich in Telfs befinden.

Die Antragstellung erfolgt online. Das entsprechende Onlineformular, weitere Fördervoraussetzungen und Details zu den einzelnen Fördergegenständen sowie zum Verfahren sind auf umwelt.telfs.gv.at zu finden.

Bild: Los Muertos Crew, Pexels.com