Die aktuelle Teuerungswelle hat Auswirkungen auf das alltägliche Leben – sei es auf die monatliche Miete, die Strom- und Energiekosten oder beispielsweise den Einkauf von Lebensmitteln. Vor allem einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende trifft diese Teuerung besonders hart. „Unsere Familien sind die tragende Säule der Gesellschaft, weshalb wir uns als Landesregierung dazu verpflichtet sehen, sie besonders zu unterstützen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen laufend weiterzuentwickeln. Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen und Fördersätze beim Kindergeld Plus sowie der Fördersätze beim Mehrlingsgeburtenzuschuss wollen wir die Teuerung für die Tiroler Familien bestmöglich abfedern und sie beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder sowie bei den zusätzlichen Kosten, die sich durch die Geburt von Mehrlingen ergeben, unterstützen“, betont Familienlandesrat und Leiter der Teuerungs-Arbeitsgruppe Anton Mattle.
Kindergeld Plus
Um einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen, greift ihnen das Land Tirol mit dem Kindergeld Plus unter die Arme. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Abhängig von den Einkommensgrenzen, die ab 2023 um jeweils 300 Euro erhöht werden, beträgt das Kindergeld Plus ab 1. Jänner 2023 zwischen 330 und 550 Euro – aktuell sind es zwischen 300 und 500 Euro. Die Förderung wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr das zweite oder dritte Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden.
Mehrlingsgeburtenzuschuss
Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben, werden vom Land Tirol mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss unterstützt. Ab 1. Jänner 2023 erhöht sich diese Unterstützung bei der Geburt von Zwillingen von 600 auf 660 Euro und bei der Geburt von Drillingen von 900 auf 990 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um 330 Euro – aktuell sind es 300 Euro. Der Mehrlingsgeburtenzuschuss wird einkommensunabhängig gewährt.
Informationen zum Kindergeld Plus und Mehrlingsgeburtenzuschuss
- Die neuen Richtlinien treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft
und gelten bis 31. Dezember 2027.
- Kindergeld Plus – Netto-Einkommensgrenzen: Zwei-Personen-Haushalt: 1.900 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.200 Euro (Einkommensgrenze II); Drei-Personen-Haushalt: 2.400 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.700 Euro (Einkommensgrenze II); Vier-Personen-Haushalt: 2.800 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.100 Euro (Einkommensgrenze II); Fünf-Personen-Haushalt: 3.200 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.500 Euro (Einkommensgrenze II); Sechs-Personen-Haushalt: 3.600 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.900 Euro (Einkommensgrenze II); jede weitere Person: 400 Euro;
- Es muss ein Antrag gestellt werden!
- Kindergeld Plus: Förderanträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres einzubringen.
- Mehrlingsgeburtenzuschuss: Förderanträge sind innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder einzubringen.
- Anträge sind mittels Online-Formular unter Kindergeld Plus bzw. Mehrlingsgeburtenzuschuss einzureichen.
- Erforderliche Unterlagen ergänzend zum Antrag:
- Kindergeld Plus: Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Mehrlingsgeburtenzuschuss: Kopien der Geburtsurkunden der Mehrlinge, für die die Förderung beantragt wird, sowie aktuelle Meldebestätigungen der Mehrlinge und der obsorgeberechtigten Person
- Die Auszahlung erfolgt bei beiden Förderungen aufgrund der Förderentscheidung im Nachhinein.
- Bei Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Gesellschaft und Arbeit zur Verfügung: Tel.: 0512 508 807 804, E-Mail: ga.generationen@tirol.gv.at
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