Nicht nur die Bestimmungen, sondern auch die Kosten bei Verkehrssünden können im Ausland von den heimischen abweichen. „Vor dem Start in den Urlaub sollte man sich daher über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen schlau machen. Prinzipiell gilt: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Wer nicht böse überrascht werden will, sollte sich also vorab informieren, denn bei zu schnellem Fahren, Telefonieren am Steuer oder Falschparken und anderen Regelverletzungen drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug.
ÖAMTC-Juristin weiß, was bei Strafen im Ausland zu erwarten ist
- Alkohol am Steuer: „Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen“, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. „In Italien wird bei einer Alkoholisierung mit mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer:in und Eigentümer:in identisch sind.“ Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, muss mit drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenzen mit hohen Geldstrafen zu tun – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
- Ohne Gurt oder Helm: Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer Strafe ab 200 Euro rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt sogar 350 Euro. Hier besteht auch Helmpflicht für alle Motorradfahrer:innen, bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder gar der Führerscheinentzug.
- Telefonieren am Steuer: „Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. In Frankreich mit mindestens 135, in Italien mit 165 und in Spanien mit mindestens 200 Euro“, weiß die Juristin.
- Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief in die Geldtasche greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 175 Euro.
- Rotlichtverstoß: Der Strafrahmen für das „Überfahren“ einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 245 Euro.
- Falschparken: „Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern alles andere als billig davon. In Spanien wird man mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis zu 265 Euro“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren.“
Am besten sofort zahlen, ÖAMTC bietet Rechtsberatung an
„Bekommt man im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man gleich vor Ort bezahlt“, sagt ÖAMTC-Juristin Pronebner. In manchen Ländern bekommt man auch erhebliche Rabatte, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Club-Mitglieder, die einen ausländischen Strafzettel erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden, Kontaktmöglichkeiten findet man unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Sämtliche Verkehrsbestimmungen und viele weitere Infos zum Urlaubsland findet man in der Länder-Info des Mobilitätsclubs: www.oeamtc.at/laenderinfo
Titelbild: Dorinel Nedelcu / Pixabay