Die so genannte Vorbehaltsgemeindeverordnung geht in Begutachtung. „Hinter dem sperrigen Begriff steht das Ziel, dass Wohnraum und Bauland jenen vorbehalten sind, die ganzjährig in einer Gemeinde wohnen. Da ein generelles Verbot von Freizeitwohnsitzen nicht möglich ist, ziehen wir mit dieser Verordnung im Grundverkehr eine weitere Schraube an, um dem Wohnungsmarkt zu entlasten, indem wir illegalen Freizeitwohnsitzen entgegenwirken“, erklärt LHStv Josef Geisler. 148 Tiroler Gemeinden sollen als Vorbehalts-Gemeinden ausgewiesen werden. Dort ist der Druck auf den Wohnungsmarkt nachweislich besonders hoch. „Wir setzen auf die Summe der Maßnahmen zur Dämpfung der Wohnkosten und setzen überall den Hebel an, wo wir als Landesregierung Möglichkeiten haben. Die Erklärung zur Vorbehalts-Gemeinde alleine wird aber keine schnelle Entlastung am Wohnungsmarkt zur Folge haben“, macht sich LHStv Geisler keine Illusionen.
Sanktionsmöglichkeiten auch im Grundverkehr
In ausgewiesenen Vorbehalts-Gemeinden muss künftig bei jedem Rechtsgeschäft im Bauland-Grundverkehr schriftlich erklärt werden, dass kein neuer Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Wird eine Immobilie trotzdem als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt, bietet neben dem Raumordnungsgesetz nun auch das Tiroler Grundverkehrsgesetz die Möglichkeit für Sanktionen. Dieses beginnt in einer ersten Stufe mit einer Geldstrafe und führt in weiterer Folge zur behördlichen Zwangsversteigerung. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften.
Weitere Gemeinden möglich
Die derzeit vorliegende Liste der Vorbehalts-Gemeinden umfasst mehr als jede zweite Tiroler Gemeinde, abschließend ist sie jedoch nicht. „Gemeinden, die derzeit nicht enthalten sind, die aber ebenfalls einen besonderen Druck auf den Wohnungsmarkt verzeichnen, können sich im Zuge der Begutachtung einbringen“, verweist Grundverkehrsreferent LHStv Geisler auf das Anhörungsverfahren. Als Kriterien wurden dabei insbesondere die durchschnittlichen Grundstückspreise und deren Entwicklung in den letzten Jahren, die Nebenwohnsitzquote und die vorhandenen Baulandreserven berücksichtigt.
Gemeinden, in denen bereits mehr als acht Prozent der Wohnsitze als Freizeitwohnsitze gewidmet sind, sind ebenfalls der ansässigen Bevölkerung vorbehalten. Dies gilt auch für all jene Gemeinden, in denen Vorsorgeflächen für den geförderten Wohnbau bereits im Raumordnungskonzept verpflichtend ausgewiesen werden müssen.
„Die Ausweisung als Vorbehalts-Gemeinde im Grundverkehrsgesetz ist gleichzeitig auch ein Instrument für weitere Maßnahmen zur Entlastung des Wohnungsmarkts“, so LHStv Geisler. So wird etwa die geplante Leerstandsabgabe teilweise auf dieser Verordnung aufbauen. Nach der vierwöchigen Begutachtungsphase und einer allfälligen Adaptierung der Verordnung soll diese dann noch vor dem Sommer von der Tiroler Landesregierung beschlossen werden.
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