Wie hoch darf ein Haus gebaut werden, wer stellt eine Baubewilligung aus, welche Grundstücke sind für Gewerbeflächen und welche für Wohngebiete vorgesehen und welche Wiesen und Wälder müssen unbebaut bleiben? Wenn in Tirol gebaut wird, gilt es, einiges zu beachten. Geregelt wird dies in der Bauordnung und dem Raumordnungsgesetz. In den vergangenen Jahren wurden wesentliche Ergänzungen der Gesetzestexte in Form von Novellen vorgenommen. Dies führte mitunter jedoch auch dazu, dass die Rechtsordnungen unübersichtlicher und damit schwerer verständlich wurden. Im Rahmen der nun beschlossenen Neufassung – der sogenannten Wiederverlautbarung – der Bauordnung und des Raumordnungsgesetzes wurden die Gesetzestexte überarbeitet und überschaubarer gestaltet.
Von konkreten Bauprojekten bis zur Gestaltung des Landes
„Private Häuslbauer, große Baufirmen aber auch Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und das Land – es betrifft alle. Denn wer in Tirol baut, unterliegt der Bauordnung und dem Raumordnungsgesetz und hat diese entsprechend zu befolgen“, so Raumordnungslandesrat Johannes Tratter. Neben den Auswirkungen des Bau- und Raumordnungsrechts auf einzelne Bauvorhaben, haben die Gesetze darüber hinaus Einfluss auf die Gestaltung des gesamten Landes. „Gerade im Bereich der Raumordnung kann durch die Gesetzgebung bewusst gestaltet werden, wie wir mit der uns zur Verfügung stehenden Fläche in Tirol umgehen. Damit haben die Gesetzestexte konkreten Auswirkungen auf Wohnen, Wirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz.“
Dementsprechend wurden die Bauordnung und das Raumordnungsgesetz stetig ausgebaut und erweitert. „Von der Verpflichtung für Handelsbetriebe, Parkflächen nur noch in Garagen oder Parkdecks zu errichten bis zu wesentlich Verschärfungen bei Freizeitwohnsitzregelungen – in den vergangenen Jahren haben wir mit unterschiedlichsten Novellen die bestehenden Gesetze ergänzt und verbessert. Die Materie ist ohnehin komplex. Durch diese vielen notwendigen Ergänzungen wurden die Gesetzestexte vielfach schwieriger zu entschlüsseln. Daher war es notwendig, die Rechtsmaterie umfassend zu überarbeiten. Denn: Je kompakter und übersichtlicher ein Gesetz gestaltet ist, desto leichter ist es für alle, dies zu überblicken und entsprechend anzuwenden“, erklärt LR Tratter.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden unter anderem vereinzelte Rechtsvorschriften, welche durch spätere Änderungen aufgehoben oder gegenstandslos wurden, gestrichen, die Verweise auf andere Gesetze aktualisiert und sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die wiederverlautbarten Gesetzestexte sind ab 1. Mai 2022 gültig.
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