Bei den Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen vergangenen Sonntag, den 27. Februar 2022, konnte in 31 Gemeinden kein/e BürgermeisterkandidatIn eine absolute Mehrheit an Stimmen erreichen. Bis Dienstag, 8. März um 17 Uhr, haben die KandidatInnen noch die Möglichkeit, sich von dieser Wahl zurückziehen. Bisher geschah dies bereits in den Gemeinden Nassereith, Völs und Wörgl. Hier findet entsprechend keine Stichwahl statt. In allen weiteren Gemeinden können sich die zwei stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen zu einer engeren Wahl stellen, welche am Sonntag, den 13. März stattfindet. Eine aktuelle Auflistung aller Gemeinden, in denen die Stichwahl nach jeweils aktuellem Stand durchgeführt wird, findet sich unter wahlen.tirol.gv.at (Hinweis: Sollte in einer Gemeinde keine Stichwahl stattfinden, finden Sie auf der Website durch einen Klick auf die jeweilige Gemeinde einen entsprechenden Hinweis).
Wahlkarten für Stichwahl beantragen
Alle Wahlberechtigten, die am 13. März 2022 voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit, die Wahl mittels Wahlkarte durchzuführen. Der entsprechende Antrag ist entweder schriftlich (per Brief, Email oder online unter www.wahlkartenantrag.at) bis spätestens Mittwoch, 9. März 2022, oder mündlich bis spätestens Freitag, 11. März 2022, 14 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich. In weiterer Folge erhalten die AntragstellerInnen die Wahlkarte sowie ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für die BürgermeisterInnen-Stichwahl.
Nach dem Ausfüllen und unterschreiben der Wahlkarten müssen diese bis spätestens 11. März 2022 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Vonseiten des Landes wird ausdrücklich auch auf die Miteinberechnung des Postwegs verwiesen, sodass Wahlkarten pünktlich bis Freitag, 14 Uhr, im Gemeindeamt einlangen. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen. Zudem kann die Wahlkarte am Wahltag selbst während den Öffnungszeiten im zuständigen Wahllokal übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.
Sollte vor Dienstag, 8. März, eine Wahlkarte ausgestellt werden, auf Grund des Rückzugs einer Kandidatin/eines Kandidaten jedoch keine Stichwahl stattfinden, verliert die Wahlkarte ihre Gültigkeit und kann von der/dem AntragstellerIn entsorgt werden.
Titelbild: Thor Deichmann / Pixabay