IMST. Die Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Wirtschaft im Land, die durch Quarantäne-Verordnungen nahezu zum Erliegen gekommen ist. Das vom Bund erlassene Covid-19-Gesetz sorgt inzwischen für massive Diskussionen. Für den Imster Steuerberater Martin Frötscher ist klar, dass durch diese Maßnahmen sowohl Dienstgebern als auch Dienstnehmern viele Ansprüche verloren gehen. Oberland DABEI befragte ihn.
OD: Gibt es durch die Covid-19-Verordnungen eine Entschädigung ähnlich nach dem Epidemiegesetz?
Frötscher: Nein, denn das Epidemiegesetz gewährt einen Rechtsanspruch auf Entschädigung während die COVID-19-Maßnahmen auf den Förderungsweg verweisen ohne einen Rechtsanspruch zu gewähren. Vom Rechtsanspruch zum Antragsteller also.
OD: Das heißt, die Bundesregierung hat mit der Covid-19-Verordnung das Epidemiegesetz ausgehebelt.
Frötscher: Insoferne ja, dass Rechtsansprüche nach dem Epidemiegesetz unterbunden wurden. Ein Schelm der denkt aus einem anderen Grunde, zumal alle Fristen in Österreich per Gesetz unterbrochen wurden. Nur Fristen nach einem Gesetz nicht. Man rate welches Gesetz das wohl sein mag. Unternehmer und Dienstnehmer müssen sich nun an die Fördertöpfe hängen.
OD: Gemeinsam mit Dir und Rechtsanwalt Dr. Schöffthaler lässt ihr diese Vorgangsweise vor dem Verfassungsgerichtshof prüfen. Warum?
Frötscher: Es geht da nicht um gesundheitsrechtliche Aspekte, die wir alle ohne Einschränkung unterstützen. Die Maßnahmen gegen das Virus stehen außer Streit. Da man seit fast 70 Jahren das Epidemiegesetz sträflich vernachlässigt hat, musste es zu solchen Klimmzügen kommen, die jetzt eben einem ELCHTEST hinsichtlich Rechtsansprüchen unterzogen werden.
OD: Was kannst du Unternehmern in einer Zeit, in der alle extrem verunsichert sind, raten?
Frötscher: Den Wirtschaftskreislauf soweit als möglich aufrecht zu erhalten. Solche Unternehmen, die keine Umsätze mehr tätigen dürfen, sollten alle Fördertöpfe und Fonds ausnutzen. Alle Unternehmer sollten die Zeit nutzen, um neue Marketingstrategien zu entwickeln. Wichtig wäre, österreichische Bürger als Käufer zu gewinnen und zu umwerben.
OD: Sind die Unternehmer vorerst also zur Untätigkeit verdammt?
Frötscher: Ja und nein! Was das Epidemiegesetz angeht, gibt es eine absolute Frist, die nach sechs Wochen abläuft. Es ist innerhalb dieser Frist ein Antrag bei der zuständigen BH zu stellen. Bei den meisten sollte dies also Ende April erfolgt sein. Für Förderanträge besteht keine Dringlichkeit, die meisten laufen bis Ende des Jahres
Das Gespräch führte Peter Leitner