Wahl in Oberland DABEI

Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker die Demokratie

Diesen Sonntag, den 27. Februar 2022, ist Gemeinde-Wahltag in Tirol. In 273 Gemeinden werden der Gemeinderat und die/der BürgermeisterIn gewählt (Ausnahmen sind Innsbruck, Matrei am Brenner, Musau und Wängle). Wahlberechtigt sind alle EU-BürgerInnen ab dem 16. Lebensjahr, welche ihren Hauptwohnsitz in einer der 273 Tiroler Gemeinden haben und nicht durch ein gerichtliches Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. „Von gut ausgebauten Straßen über die Kinderbetreuung bis hin zur Müllentsorgung – die Aufgaben der Gemeinden sind vielfältig. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben viel Gestaltungspotential. Die Richtung, die eine Gemeinde einschlägt, ist maßgeblich für das Leben der Gemeindebürgerinnen und -bürger und hat direkten Einfluss auf ihren Alltag. Umso wichtiger ist es daher, mitzuentscheiden, wie sich die eigene Gemeinde entwickelt, wer Verantwortung in der Kommunalpolitik übernimmt und was vor Ort umgesetzt wird. Mit Ihrer Stimme am Wahlsonntag können Sie dies tun. Nützen Sie Ihr Wahlrecht, denn jede Stimme zählt“, appelliert Landeshauptmann Günther Platter an alle Wahlberechtigten, ihre Stimme bei den Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen abzugeben. „Je höher die Wahlbeteiligung, desto aussagekräftiger und desto lebendiger und repräsentativer ist die Demokratie. Bei den bisherigen Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen in Tirol konnte stets eine hohe Wahlbeteiligung verzeichnet werden. Ich bin fest überzeugt, dass auch bei den diesjährigen Wahlen viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden“, so Gemeindelandesrat Johannes Tratter.

Wahlmöglichkeiten

Insgesamt 625 Wahllokale sind in den 273 Tiroler Gemeinden am 27. Februar geöffnet. Zur Stimmabgabe müssen Wahlberechtigte in jenes Wahllokal gehen, in welchem sie auch im WählerInnenverzeichnis gelistet sind. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale finden sich unter wahlen.tirol.gv.at. Neben dem Urnengang am Wahlsonntag kann aus bestimmten Gründen – unter anderem Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder auch eine behördliche Quarantäne – auch eine Wahlkarte beantragt werden. Möglich ist dies (auch durch eine bevollmächtigte Person) mündlich noch bis heute, Freitag, 14 Uhr, in der Gemeinde. Die schriftliche Antragsfrist endete am Mittwoch. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ebenfalls bis Freitag müssen die Wahlkarten per Post an die Gemeinde übermittelt oder bis 14 Uhr im Gemeindeamt abgegeben werden. BriefwählerInnen sollen dabei unbedingt auch den notwenigen Postweg beachten, weshalb darauf verwiesen wird, dass jetzt noch nicht versandte Wahlkarten auch bis Freitag 14 Uhr in der Gemeinde oder am Wahlsonntag im Wahllokal – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst – abgegeben werden können.

Titelbild: Unsplash/Element5 Digital