Am 31. Jänner 2022 endet das Vignettenjahr 2021. Das bedeutet: Ab 1. Februar sind nur noch die Klebevignette 2022 in Marille oder die Digitale Vignette 2022 gültig. Für alle, die noch klicken oder picken müssen, ist es somit höchste Zeit, sich die Vignette zu besorgen. „62 Prozent aller Jahresvignetten sind bereits digital. Allein das zeigt, dass Kundinnen und Kunden die Vorteile schätzen und wissen, dass in Corona-Zeiten digital auch sicher bedeutet, weil sie kontaktlos bestellt und bezahlt werden kann. Die Klebevignette gibt es nach wie vor an 6.000 Vertriebsstellen. So stellen wir sicher, dass jede und jeder sich rechtzeitig bis zum Dienstag die Vignette holen kann“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.
Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den Abo-Kundinnen und -Kunden. Mehr als 170.000 vertrauen bereits darauf, dass die Vignette automatisch und rechtzeitig verlängert wird. Wer noch kurzfristig eine Digitale Vignette benötigt, erhält diese bei den ASFINAG-Vertriebspartnern wie ÖAMTC, ARBÖ, ADAC sowie an vielen Trafiken und Tankstellen. Darüber hinaus gibt es die sofort gültige Digitale Vignette auch bei den sechs ASFINAG-Mautstellen und bei mehr als 60 Verkaufsautomaten in ganz Österreich.
Wer online kauft, muss jedoch weiterhin die Konsumentenschutzfrist beachten. Eine im ASFINAG Mautshop erworbene Vignette ist erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Die ASFINAG appelliert in diesem Zusammenhang, höchste Vorsicht walten zu lassen. Einige Websites bieten eine sofort gültige Vignette an und verlangen dafür eine deutliche Zusatzgebühr. Nur im ASFINAG Mautshop ist online sichergestellt, dass der gesetzlich festgesetzte Mindestbetrag bezahlt werden muss.
Stichprobenartige Kontrollen der Vignettenpflicht
Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle durch den ASFINAG Service und Kontrolldienst festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist bzw. keine gültige Digitale Vignette vorliegt, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG-Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Dies gilt auch, wenn eine Fahrzeuglenkerin, ein Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette durch eine Automatische Vignettenkontrolle erfasst wird.
Hitparade der Vignettenausreden
Die ASFINAG Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Mautkontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht. Ausreden oder Unwissen schützen aber nicht vor einer Ersatzmaut. Vom Ausreden-Klassiker „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“. Absurde Ausreden „Die Kinder haben beim Spielen die Vignette zerstört“, „Der Hund hat die Vignette erwischt und zerbissen“ oder „Vignette ist in der Handtasche der Ehefrau“ sind genauso auf der Hitliste wie „Hab nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst“, „Hab nicht gewusst, wo man sich eine Vignette kaufen kann“, „Das Navi hat mich auf die Autobahn gelotst“ oder „Muss schnell ins Krankenhaus“.
Titelbild: ASFINAG