Für die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am 27. Februar 2022 in 274 Tiroler Kommunen sind 505.752 Personen (davon 55.691 UnionsbürgerInnen) wahlberechtigt, davon 258.418 Frauen und 247.333 Männer. Der letzte Tag für die Stellung eines Berichtigungsantrages für das WählerInnenverzeichnis ist am 11. Jänner 2022 verstrichen.
Spätestens am 28. Jänner 2022, 17 Uhr, müssen die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und der/des BürgermeisterIn bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden. Für die am 27. Februar 2022 stattfindenden Gemeindewahlen gilt dabei grundsätzlich: In den Gemeinderat wählbar ist jede/r UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, die/der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist.
In 274 von 277 Tiroler Gemeinden wird am 27. Februar 2022 gewählt. Erhält kein/e WahlwerberIn bei der BürgermeisterInwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, kommt es am 13. März 2022 zu einer „engeren Wahl“ zwischen den beiden WahlwerberInnen, welche die meisten gültigen Stimmen bei der BürgermeisterInnenwahl erhalten haben. Nicht gewählt wird in der Landeshauptstadt Innsbruck, wo der nächste reguläre Urnengang im Jahr 2024 ansteht, sowie in den drei Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons (Bezirk Innsbruck-Land), wo nach der Gemeindezusammenlegung an einem anderen Termin gewählt wird. Die Gemeinde Wängle im Bezirk Reutte wählte bereits am 9. Januar 2022, da der Gemeinderat zuvor seine Auflösung beschlossen hatte.
Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl
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