Am 4. Jänner 1809 wurde Louis Braille geboren, der im Alter von nur 16 Jahren die Blinden- und damit spätere „Brailleschrift“ erfand. Ihm zu Ehren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2018 den 4. Januar zum Welt-Braille-Tag erklärt. „Der Aktionstag macht auf die zentrale Bedeutung der Blindenschrift und die Situation blinder und stark sehbehinderter Menschen aufmerksam“, berichtet Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt die Brailleschrift auch außerhalb des analogen Lebens und Lesens an Bedeutung. „Mit Hilfe einer Braillezeile kann die digitale Welt erschlossen werden, weil sie das Lesen von Website-Inhalten und sonstiger Bildschirmtexte ermöglicht. In der Praxis wird die Braillezeile via USB oder Bluetooth mit dem PC verbunden und überträgt Bildschirmtext in Blindenschrift. Sie stellt die Buchstaben und Zeichen mit Stößel dar, die dann mit den Fingern ertastet werden können“, beschreibt Kafka die Funktionsweise der Braillezeile.
Auch wenn Computer, Smartphones und Tablets mittlerweile Texte vorlesen können – Brailleschrift ist für blinde Kinder nach wie vor der Schlüssel zu Bildung und einem selbstbestimmten Leben. „Es lässt sich nicht alles allein über das Gehör erschließen. Dank der Brailleschrift können blinde und sehbehinderte Kinder ihre eigenen Interessen erkunden, aufschreiben, was sie bewegt und zusammen mit ihren Eltern Bücher lesen und letztendlich ihre eigenen Träume verwirklichen. So können beispielsweise mit Hilfe der Braillezeile Formeln, Zahlen oder Programmier-Codes gelesen und fremdsprachige Texte besser verstanden werden“, nennt Kafka einige Beispiele zur vielseitigen Verwendung der Brailleschrift.
Bericht Ombudsstelle für barrierefreies Internet
Voraussetzung für das Funktionieren der Braillezeile und die Erschließung der digitalen Welt als blinder oder sehbeeinträchtigter Mensch ist eine barrierefreie Website. Die Ombudsstelle für barrierefreies Internet ist Monitoring- und Beschwerdestelle zugleich. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen.
Im ersten Bericht der Ombudsstelle für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juli 2021 werden neben den Ergebnissen des gesetzlich vorgeschriebenen Monitorings die Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit erläutert und die Aufgaben der Ombudsstelle dargestellt. Zudem enthält der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit.
Den Bericht finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle unter www.tirol.gv.at/ombudsstelle
Titelbild: Die Braillezeile stellt die Buchstaben und Zeichen mit Stößel dar, die dann mit den Fingern ertastet werden können.
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