Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jahreswechsel weist die Marktgemeinde Telfs auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes hin: Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder u. a.) im Ortsgebiet verboten.
Erlaubt sind lediglich kleine Feuerwerkskörper der Kategorie A (Ladykracher, Sternschnuppen u. a.). In unmittelbarer Nähe von Pflege- und Altenwohnheimen und Kirchen sind aber auch diese kleinen Feuerwerkskörper verboten.
Achtung: Verstöße gegen diese Bestimmungen sind nicht nur mit Strafen bedroht, sondern können im Fall von Schäden auch Haftungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Titelbild: MG Telfs / Dietrich