Tirol impft Update in Oberland DABEI

Neue Gültigkeitsdauer für den Grünen Pass

Seit 3. Dezember läuft die Gemeinde-Impfaktion in über 100 Gemeinden Tirols: In über 40 Gemeinden wurde bis dato bereits wohnortnahe geimpft und auch diese und nächste Woche bieten zahlreiche Gemeinden lokale Impfmöglichkeiten in Gemeindezentren oder Veranstaltungsräumen an. Die Termine werden laufend aktualisiert, der aktuelle Stand ist unter www.tirol.gv.at/tirolimpft-gemeinden einsehbar. Seit vergangenen Freitag wurden in Impfzentren, Gemeinden und bei niedergelassenen ÄrztInnen insgesamt über 50.000 Impfungen in Tirol verzeichnet – weiterhin entfällt der Großteil davon auf dritte Impfungen. Im Monat November wurden knapp 180.000 Impfungen verzeichnet, davon rund 37.500 Erstimpfungen.

Neue Zertifikatsgültigkeitsdauer der Covid-Impfung

Seit Anfang dieser Woche, 6. Dezember, gilt entsprechend der Vorgaben vonseiten des Bundes die zweite Impfung für 270 Tage. Die Gültigkeit wurde österreichweit im Hinblick auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse entsprechend festgelegt. Eine dritte Impfung ist in Tirol ab vier Monate nach der zweiten Impfung für Personen ab 18 Jahren möglich – in Ausnahmefällen bei Risikopersonen und nach Rücksprache mit ÄrztInnen auch ab 12 Jahren. Bei zweimaliger Impfung mit AstraZeneca wird die dritte Impfung jedenfalls nach vier Monaten empfohlen. Durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer haben seit 6. Dezember über 1.500 TirolerInnen ihren Impfnachweis verloren. Sobald die dritte Impfung erfolgt ist, gilt der Nachweis wieder und das neue Impfzertifikat steht zur Verfügung.

Gültigkeit Grüner Pass

  • 270 Tage ab dem Datum der Zweitimpfung (bei AstraZeneca, Moderna und BioNTech/Pfizer)
  • 270 Tage ab einer weiteren Impfung bei Impfung mit Johnson & Johnson + mRNA-Impfung (auf Wunsch ist auch eine weitere Dosis Johnson & Johnson möglich)
  • 270 Tage ab einer weiteren Impfung (dritte Impfung)
  • 270 Tage ab Impfung für genesene Personen, die zusätzlich eine Impfung erhalten haben
  • 270 Tage ab Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist

ExpertInnen raten dazu, die Zertifikats-Zeiträume nicht auszureizen und die dritte Impfung frühestmöglich wahrzunehmen.

Wichtige Fristen (weitere Informationen finden sich dazu auch unter www.gruenerpass.gv.at)

  • Zwischen 1. und 2. Impfung müssen mindestens 14 (volle) Tage vergehen – die Impfung gilt ab der 2. Dosis als Nachweis
  • Zwischen 2. und 3. Impfung müssen mindestens 120 (volle) Tage vergehen
  • Einmalige Impfungen mit Johnson & Johnson gelten ab 3. Jänner nicht mehr als Impfnachweis. Nach einer Folgeimpfung ist die Impfung wieder gültig und ein Zertifikat wird ausgestellt.
  • Bei einmaliger Impfung mit Johnson & Johnson soll nach Empfehlung des nationalen Impfgremiums nach mindestens vier Wochen eine weitere Impfung vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen
  • Genesene Personen können sich circa vier Wochen nach einer Erkrankung impfen lassen.

Zudem wird nochmals darauf verwiesen, dass heute, Freitag, die neuen Impfmöglichkeiten im Achental und in Fügen starten.

  • Impfzentrum „Eben am Achensee“
    • Veranstaltungszentrum Maurach und Mehrzweckhalle Achenkirch
    • Bis Ende Dezember jeden Mittwoch und Freitag
    • Genaue Öffnungszeiten: www.tirol.gv.at/tirolimpft-standorte
       
  • Impfzentrum Fügen
    • Festhalle Fügen
    • Bis Ende Jänner einmal wöchentlich geöffnet
    • Genaue Öffnungszeiten: www.tirol.gv.at/tirolimpft-standorte
       

Titelbild: MG Telfs / Pichler