Spätestens am 28. Jänner 2022, 17 Uhr, müssen die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und der/des BürgermeisterIn bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden. Ab 15. Dezember 2021 ist die Einreichung von Wahlvorschlägen möglich. Für die am 27. Februar 2022 in 274 Tiroler Kommunen stattfindenden Gemeindewahlen gilt dabei grundsätzlich: In den Gemeinderat wählbar ist jede/r UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, die/der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist.
Nicht gewählt wird in der Landeshauptstadt Innsbruck, wo der nächste reguläre Urnengang im Jahr 2024 ansteht, sowie in den drei Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons (Bezirk Innsbruck-Land), wo nach der Gemeindezusammenlegung erst später gewählt wird. Die Gemeinde Wängle im Bezirk Reutte wählt bereits am 9. Januar 2022, da der Gemeinderat seine Auflösung beschlossen hat.
Wählergruppen können ihre Vorschläge für die Wahl des Gemeinderates koppeln. Die Erklärung von Koppelungen für die bevorstehenden Kommunalwahlen haben bei der Gemeindewahlbehörde bis 4. Februar 2022, 17 Uhr, zu erfolgen. Die endgültige Prüfung der Wahlvorschläge und Koppelungserklärungen nimmt die Gemeindewahlbehörde am 9. Februar 2022 vor.
Als Hilfestellung können Muster für Wahlvorschläge und Koppelungserklärungen auf www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl, der Homepage der Gemeindeabteilung des Landes Tirol, abgerufen werden.
Der unten abrufbare Wahlkalender informiert über die Stichtage und Fristen, die bei den Gemeindewahlen am 27. Februar 2022 von WählerInnen und Wählergruppen zu berücksichtigen sind.